Grundlagen
Zum Angeln gehören grundlegende Kenntnisse im Fischereirecht dazu. Hierzu gehören alle möglichen Regeln, wie auch das Recht, an einem Gewässer zu angeln.
Das Fischereirecht ist in zwei Bereiche unterteilt:
- Seefischereirecht
- Binnenfischereirecht
Seefischereirecht
- Internationale Abkommen und Gesetze regeln das Seefischereirecht.
- Deutschland → Seefischereigesetz (SeeFischG)
TippFür die Fischerprüfung spielt die Landesfischereigesetze und -verordnungen die zentrale Rolle. Deshalb brauchst du dich nicht mit dem Seefischereirecht zu beschäftigen.
Binnenfischereirecht
- In Deutschland regeln Gesetze und Verordnungen der Länder das Binnenfischereirecht. Fischerei ist Ländersache.
- Alle deutschen Bundesländer haben ein Fischereigesetz, fast alle eine Fischereiverordnung und die meisten auch weitere, eng verwandte Gesetze.
- Typische Unterschiede zwischen den Bundesländern:
- Schonzeiten und Schonmaße
- Unterschiedliche Begriffe
- Schonmaß
/ Mindestmaß - Fischereierlaubnis
/ Angelschein / Angelberechtigung … - Trotzdem gibt es sehr viele Gemeinsamkeiten, die wir dir hier erklären.
Achtung Fischerei ist Ländersache.
Tipp Beschäftige dich für die Fischerprüfung mit dem Recht in deinem Bundesland.
Zugehörige Fischarten
Was zählt alles zum Fischereirecht?
Gewässerpacht
- Für den “einfachen” Angler nicht so wichtig.
- Pächter sind häufig Angelvereine
- Pachtverträge sind immer schriftlich festzuhalten.
- Mindestlaufzeit beträgt meist 12 (10) Jahre.
Voraussetzungen zum Angeln
Allgemeines
- Die bestandene Fischerprüfung ist in Deutschland die Grundvoraussetzung zum Angeln.
- Mit der Fischerprüfung kannst du den Fischereischein beantragen. Das ist dein Ausbildungsnachweis.
- Um dann angeln zu dürfen, brauchst du noch einen Erlaubnisschein für dein Zielgewässer.
MerkeFischerprüfung (1) → Fischereischein (2) → Erlaubnisschein (3)
Fischerprüfung
- Synonyme: Sportfischerprüfung, Angelprüfung
- Grundvoraussetzung zum Angeln in Deutschland
- Länder sind verantwortlich, überlassen jedoch häufig Ausbildung und Prüfung den Anglerverbänden.
Merke Ländersache wird zur Verbandsaufgabe.
Achtung Erkundige dich beim Fischen jenseits der Landesgrenze über die gesetzlichen Vorgaben vor Ort (z.B. Schonzeiten).
Fischereischein
- Staatlicher Ausbildungsnachweis, den du mit der bestandenen Fischerprüfung bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig beantragen kannst. (i) Auch eine Ausbildung als Fischwirt kannst du als Ausbildungsnachweis anerkennen lassen, um einen Fischereischein zu bekommen.
- Zuständige Behörde
- Gemeinde-
/Stadtverwaltung des Erstwohnsitzes (meisten Bundesländer) - Fischereibehörde (Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
- Ortspolizei (Saarland)
- Gültigkeit von 1 bis 3 Jahren (je nach Bundesland auch lebenslang)
- Bundesweite Anerkennung
- Gründe, den Fischereischein einzuziehen oder zu versagen:
- Wiederholte Verstöße gegen Gesetze (Fischerei, Naturschutz, Tierschutz)
- Verurteilung wegen Fischwilderei
- Fischereischein beim Angeln immer dabei haben.
AchtungVerwechsel den Fischereischein nicht mit dem Erlaubnisschein.
Jugendfischereischein
- Fischereischein für Minderjährige mit unterschiedlichen Altersgrenzen (bundeslandabhängig)
- Ohne oder mit vereinfachter Fischerprüfung
- Besonderheiten (bundeslandabhängig)
- Begleitung durch volljährigen Angler mit Fischereischein
- Einschränkung auf Angeln von Friedfischen
Fischereiabgabe
- Wer Angeln möchte, hat (abhängig vom Bundesland) die Fischereiabgabe zu bezahlen.
- Verwendung zur Förderung der Fischerei und Forschung
Erlaubnisschein
- Synonyme: Angelschein, Fischereierlaubnis, Gewässerkarte
- Der Erlaubnisschein ist die Erlaubnis zum Angeln. (i) Deshalb brauchen Berufsfischer und Privatbesitzer von Gewässern keinen Erlaubnisschein. Sie bekommen die Erlaubnis über ihren Beruf oder das Wasserrecht.
- Pflichtangaben auf dem Erlaubnisschein
- Persönliche Daten des Erlaubnisscheininhabers (Name, Anschrift, Unterschrift) (i) Die Ausstellung darf nur auf natürliche Personen erfolgen ist nicht übertragbar.
- Gültigkeitdauer: Tag, Woche, Monat, Jahr, Saison mit Ausstellungsdatum
- Gültigkeitsbereich: Genaue Angaben zum Gewässer mit Grenzen
- Besondere Bedingungen (Fangbeschränkung, Schonzeiten, Fangverbote …)
- Einzug des Erlaubnisscheins bei Zuwiderhandlung
Schonzeiten und Schonmaße
- Die Schonzeiten und Mindestmaße stehen in den Fischereiverordnungen der Bundesländer.
- Mindestmaß: Länge von Maulspitze bis Schwanzflossenende
- Weitere Einschränkung von Schonzeiten und Mindestmaß auf dem Erlaubnisschein ist möglich.
AchtungMach dich beim Angeln in einem fremden Bundesland unbedingt mit den lokalen Schonzeiten und Schonmaßen vertraut!
Schonbezirke
- In Schonbezirken werden Fische besonders geschützt.
- Gründe für die Ausweisung von Schonbezirken:
- Häufige Wechsel von Fischen → Fischschonbezirke
- Häufige Laichplätze → Laichschonbezirke
- Häufiger Winterlager
- Anpassung an Klimafolgen → Klimawandelanpassungsbezirke
- Zeitraum: Dauerhaft oder nur teilweise Schonung