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Einführung

Grundlagen

Zum Angeln gehören grundlegende Kenntnisse im dazu. Hierzu gehören alle möglichen Regeln, wie auch das Recht, an einem Gewässer zu angeln.

Das ist in zwei Bereiche unterteilt:

  1. Seefischereirecht
  2. Binnenfischereirecht

Seefischereirecht

  • Internationale Abkommen und Gesetze regeln das Seefischereirecht.
  • Deutschland → Seefischereigesetz (SeeFischG)

TippFür die spielt die Landesfischereigesetze und -verordnungen die zentrale Rolle. Deshalb brauchst du dich nicht mit dem Seefischereirecht zu beschäftigen.

Binnenfischereirecht

  • In Deutschland regeln Gesetze und Verordnungen der Länder das Binnenfischereirecht. Fischerei ist Ländersache.
  • Alle deutschen Bundesländer haben ein Fischereigesetz, fast alle eine Fischereiverordnung und die meisten auch weitere, eng verwandte Gesetze.
  • Typische Unterschiede zwischen den Bundesländern:
    • und
    • Unterschiedliche Begriffe
      • Schonmaß / Mindestmaß
      • Fischereierlaubnis / Angelschein / Angelberechtigung …
  • Trotzdem gibt es sehr viele Gemeinsamkeiten, die wir dir hier erklären.

Achtung Fischerei ist Ländersache.
Tipp Beschäftige dich für die mit dem Recht in deinem Bundesland.

Zugehörige Fischarten

Was zählt alles zum ?

  • Fische (inkl.
  • (inkl. Larven)
  • Krebse
  • Muscheln (i) Je nach Bundesland sind Muscheln ganzjährig geschützt.

Gewässerpacht

  • Für den “einfachen” Angler nicht so wichtig.
  • Pächter sind häufig Angelvereine
  • Pachtverträge sind immer schriftlich festzuhalten.
  • Mindestlaufzeit beträgt meist 12 (10) Jahre.

Voraussetzungen zum Angeln

Allgemeines

Fischerprüfung

  • Synonyme: Sportfischerprüfung, Angelprüfung
  • Grundvoraussetzung zum Angeln in Deutschland
  • Länder sind verantwortlich, überlassen jedoch häufig Ausbildung und Prüfung den Anglerverbänden.
Merke Ländersache wird zur Verbandsaufgabe.
Achtung Erkundige dich beim Fischen jenseits der Landesgrenze über die gesetzlichen Vorgaben vor Ort (z.B. .

Fischereischein

  • Staatlicher Ausbildungsnachweis, den du mit der bestandenen bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig beantragen kannst. (i) Auch eine Ausbildung als Fischwirt kannst du als Ausbildungsnachweis anerkennen lassen, um einen zu bekommen.
  • Zuständige Behörde
    • Gemeinde-/Stadtverwaltung des Erstwohnsitzes (meisten Bundesländer)
    • Fischereibehörde (Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
    • Ortspolizei (Saarland)
  • Gültigkeit von 1 bis 3 Jahren (je nach Bundesland auch lebenslang)
  • Bundesweite Anerkennung
  • Gründe, den einzuziehen oder zu versagen:
    • Wiederholte Verstöße gegen Gesetze (Fischerei, Naturschutz, Tierschutz)
    • Verurteilung wegen Fischwilderei
  • beim Angeln immer dabei haben.
AchtungVerwechsel den nicht mit dem .

Jugendfischereischein

  • für Minderjährige mit unterschiedlichen Altersgrenzen (bundeslandabhängig)
  • Ohne oder mit vereinfachter
  • Besonderheiten (bundeslandabhängig)
    • Begleitung durch volljährigen Angler mit
    • Einschränkung auf Angeln von Friedfischen

Fischereiabgabe

  • Wer Angeln möchte, hat (abhängig vom Bundesland) die Fischereiabgabe zu bezahlen.
  • Verwendung zur Förderung der Fischerei und Forschung

Erlaubnisschein

  • Synonyme: Angelschein, Fischereierlaubnis, Gewässerkarte
  • Der ist die Erlaubnis zum Angeln. (i) Deshalb brauchen Berufsfischer und Privatbesitzer von Gewässern keinen . Sie bekommen die Erlaubnis über ihren Beruf oder das Wasserrecht.
  • Pflichtangaben auf dem
    • Persönliche Daten des Erlaubnisscheininhabers (Name, Anschrift, Unterschrift) (i) Die Ausstellung darf nur auf natürliche Personen erfolgen ist nicht übertragbar.
    • Gültigkeitdauer: Tag, Woche, Monat, Jahr, Saison mit Ausstellungsdatum
    • Gültigkeitsbereich: Genaue Angaben zum Gewässer mit Grenzen
    • Besondere Bedingungen (Fangbeschränkung, , Fangverbote …)
  • Einzug des Erlaubnisscheins bei Zuwiderhandlung


Schonzeiten und Schonmaße

  • Die und Mindestmaße stehen in den Fischereiverordnungen der Bundesländer.
    • Mindestmaß: Länge von Maulspitze bis Schwanzflossenende
  • Weitere Einschränkung von und Mindestmaß auf dem ist möglich.
AchtungMach dich beim Angeln in einem fremden Bundesland unbedingt mit den lokalen und Schonmaßen vertraut!

Schonbezirke

  • In Schonbezirken werden Fische besonders geschützt.
  • Gründe für die Ausweisung von Schonbezirken:
    • Häufige Wechsel von Fischen → Fischschonbezirke
    • Häufige Laichplätze → Laichschonbezirke
    • Häufiger Winterlager
    • Anpassung an Klimafolgen → Klimawandelanpassungsbezirke
  • Zeitraum: Dauerhaft oder nur teilweise Schonung

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