Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?
den Bezirksfachberatern für das Fischereiwesen
den Inhabern von Fischereierlaubnisscheinen und Mitgliedern der Naturschutzwacht
den Polizeibeamten, Fischereiaufsehern, Fischereiberechtigten und Fischereipächtern