Ein Angler hat einen Erlaubnisschein erworben, in dem keine Schonbestimmungen aufgeführt sind.
Der Fischer kann nach eigenem Ermessen Fische fangen, sich aneignen oder schonend zurücksetzen.
Es gelten für alle Fische die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.
Der Erlaubnisschein ist ungültig.