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Dürfen Sie als Fischereiausübungsberechtigter an einem Fließgewässer Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), nachstellen, um Fischereischäden abzuwehren?
Dürfen Sie als Fischereiausübungsberechtigter an einem Fließgewässer Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), nachstellen, um Fischereischäden abzuwehren?