Was kann der Verpächter eines Fischereirechts tun, wenn dem Pächter während der Pachtzeit der Fischereischein entzogen wird?
nicht notwendig, da das Pachtverhältnis gemäß Fischereigesetz erlischt
nichts, er ist an den Pachtvertrag gebunden
er kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern nicht Mitpächter die Verbindlichkeiten des ausscheidenden Pächters übernehmen