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Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?
Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?