Ab welchem räumlichen Umfang liegt in einem Fließgewässer in der Regel ein selbstständiger Fischereibetrieb vor?
ab einer zusammenhängenden, die ganze Breite des Gewässers umfassenden Strecke von mindestens zwei Kilometern Uferlänge
ab einer nicht zusammenhängenden Strecke von mindestens drei Kilometern Uferlänge
ab einer zusammenhängenden, die ganze Breite des Gewässers umfassenden Strecke von mindestens einem Kilometer Uferlänge