Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Kreisverwaltungsbehörde die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen?
wenn der Fischereiberechtigte seit mindestens drei Jahren Inhaber eines Fischereischeines ist
wenn dadurch keine Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser zu befürchten sind
wenn der Erlaubnisschein einer Person erteilt werden soll, die Inhaber eines Jugendfischereischeines ist