Wenn ein Fischwasser über seine Ufer tritt, ist dann der im Fischwasser Fischereiberechtigte befugt, auf dem überfluteten Grundstück zu fischen?
Es handelt sich um einen Notstand, es darf nicht gefischt werden.
ja, unter Beachtung der Grenzen fremder Fischwasser
Es darf erst eine Woche nach dem Rücktritt des Wassers in Wasseransammlungen auf ehemals überfluteten Grundstücken, die keine Verbindung zum Fischwasser haben, gefischt werden.