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Darf nach dem Bayerischen Fischereigesetz ein Helfer in Begleitung des Fischereiausübungsberechtigten ohne Fischereischein mit der Handangel fischen?
Darf nach dem Bayerischen Fischereigesetz ein Helfer in Begleitung des Fischereiausübungsberechtigten ohne Fischereischein mit der Handangel fischen?