Wer kann als Fischereiaufseher bestellt werden?
jeder Inhaber eines gültigen Fischereischeins
volljährige und zuverlässige Personen mit gültigem Fischereischein, die ausreichende Kenntnisse durch Bestehen eines Eignungstests nachgewiesen haben
jeder Inhaber eines Waffenscheins mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde