Ist das Schlachten und Aufbewahren von Fischen gesetzlich geregeit
Ja, in der Tierschutzschlachtverordn ung
Nein, da Fische wechselwarme Organismen sind, existiert keine Bestimmung
Nein, das Schlachten und Aufbewahren der Fische liegt im freien Ermessen des Anglers.