Wer ist zur Ausübung der Fischerei befugt?
wer als Fischereiausübungsberechtigter die volle oder als Inhaber einer Fischereierlaubnis eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Gewässer zu fischen und einen Fischereischein besitzt
alle Mitglieder von Angler- und Fischereivereinen
jeder Anwohner an Gewässern