Welche Regelung gilt für Schonbezirke zum Winterlager der Fische in den Küstengewässern?
Winterlager werden durch die Fischereibehörde bestimmt, der Fischfang kann eingeschränkt oder verboten werden
in Winterlagern ist jeglicher Fischfang ganzjährig verboten
in Winterlagern ist jeglicher Fischfang im Winterhalbjahr verboten