Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht"?
das Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem zur Fischereiausübung erforderlichen Umfang
das Betreten von fest eingefriedeten Grundstücken zum Angeln
das Recht, jedes Grundstück zu betreten, wenn man einen Fischereischein besitzt