Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?
Nein
Ja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als eine Woche mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht
Ja, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde