Zu welchem Zweck kann die obere Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen?
Um den betreffenden Gewässerabschnitt vor Verunreinigungen zu schütze n
Zur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze oder Winter lager
Um Friedfische vor Raubfischen zu schützen