Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht"?
das Recht zum Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem Maße, wie es zur Ausübung der Fischerei erforderlich ist
das Recht zum Betreten von fest eingefriedeten Grundstücken zum Angeln
das Recht, jedes Grundstück zu betreten, wenn man einen Fischereischein besitzt