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Darf ein Angler gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen, wenn er am Ufer eines Gewässers geht, für das er keine Fischereierlaubnis besitzt?
Darf ein Angler gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen, wenn er am Ufer eines Gewässers geht, für das er keine Fischereierlaubnis besitzt?