Was ist in der Fischerprüfung nachzuweisen?
ausreichende Kenntnisse über Fischarten, Hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Fangbehandlung und die Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Fischerei, des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechtes
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fischverarbeitung und der Fischvermarktung
allgemeine Grundkenntnisse der Fischereigeräteherstellung