Wovon ist die erste Erteilung eines Fischereischeines abhängig?
Der Antragsteller muss im Geltungsbereich des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Fischerprüfung bestanden haben.
Der Antragsteller muss Mitglied in einem Fischereiverein sein.
Der Antragsteller muss im Besitz von Fachliteratur über das Fischereiwesen sein.