Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?
ja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als acht Tage mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht
nein, Hochwasserereignisse rechtfertigen keine Aneignung von Fischen auf privaten Grundstücken
ja, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde