Welche Dokumente werden vom Angler gemäß §§ 19 und 20 SächsFischG zum Töten und Aneignen gefangener Fische benötigt?
gültiger Fischereischein und Erlaubnisschein
Fischereischein und Personalausweis
das Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Fischereiprüfung in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis