Welche Regelungen gelten für einen neu entstandenen Baggersee?
der erstmalige Besatz im bisher fischereilich nicht genutzten Gewässer bedarf der Erlaubnis der Fischereibehörde
er muss unmittelbar nach Beendigung der Baggerarbeiten mit Forellen besetzt werden
der See muss zunächst als ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden