Nach dem Tierschutzgesetz gilt in erster Linie für alle Bürger welcher Grundsatz?
niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
nur Personen mit gültigem Fischereischein dürfen Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
gefangene Fische müssen vor Anbruch der Dunkelheit waidgerecht getötet werden