Darf in Sachsen die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden ?
nein, das dürfen ausschließlich Personen, die einen Elektro-Bedienungsschein sowie die schriftliche Erlaubnis der Fischereibehörde und die Zustimmung des Fischereiausübungsberechtigten besitzen
nein, sie darf nur vom Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer ausgeübt werden
ja, wenn ein Erlaubnisschein für das zu befischende Gewässer sowie die Genehmigung der örtlichen Gemeindeverwaltung vorliegt