Kann der Fischereischein Personen versagt werden, welche die Fischereiprüfung bestanden haben?
ja, wenn sie auf Grund fischereirechtlicher, naturschutzrechtlicher oder tierschutzrechtlicher Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden
nein, es ist ein offiziell bestandener Abschluss mit lebenslanger Gültigkeit
ja, wenn sie wegen Fahrerflucht zu Freiheitsstrafen über einem Jahr verurteilt sind