Besteht in Sachsen zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich eine Fischereischeinpflicht?
ja, der Fischereischein ist gemäß § 20 SächsFischG erforderlich
nein, nur Berufsfischer benötigen einen Fischereischein
nein, nur Angler benötigen einen Fischereischein