Kann die Fischereibehörde, die den Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?
ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
ja, wenn der Fischereibeirat dem zustimmt
nein, es kann maximal eine befristete Sperre auferlegt werden