Was ist das Besondere am Jugendfischereischein?
er gilt nur, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers oder bei Nachweis einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einem Fischereiverein
er gestattet den Gebrauch nur einer Handangel
er gilt nur, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten