Darf sich der Angler von einer Person, die für dieses Gewässer keinen gültigen Erlaubnisschein besitzt, durch Halten des Angelgeräts helfen lassen?
nein, der berechtigte Angler muß die Angelfischerei selbst ausüben
ja, jede Person darf ihm behilflich sein
ja, aber nur, wenn die Person ein direktes Familienmitglied ist