Wer kann in Schleswig-Holstein einen „Urlauberfischereischein“ erhalten?
jede Person, die keinen Fischereischein besitzt
nur Personen mit Hauptwohnung in Schleswig-Holstein, die keinen Fischereischein besitzen
alle Personen die keinen Fischereischein besitzen und deren Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein liegt