Welche Aussage zum Fischereipachtvertrag ist zutreffend?
der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und die Pachtzeit ist ausnahmslos auf mindestens 12 Jahre festzusetzen
Fischereipachtverträge sind schriftlich abzuschließen, kürzere Pachtzeiten als 12 Jahre kann die obere Fischereibehörde zulassen
wer einen Fischereipachtvertrag abschließen will, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und einen solchen vorher während drei Jahren besessen haben