Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf alle Entwicklungsstadien der „Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes“?
nein, auf den Laich der Fische erstreckt sich das Fischereirecht nicht
nein, nur auf alle Entwicklungsstadien der zoologisch zu den Fischen gehörenden Arten
ja, auf alle Entwicklungsstadien der Fische, Schalen- und Krustentiere sowie Neunaugen