Der Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins fischt ohne seinen gültigen Fischereischein mitzuführen. Darf er das?
nein
ja, er muss den gültigen Fischereischein aber bei der Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins vorlegen
ja, er muss nur einen gültigen Fischereischein besitzen, mit sich führen muss er lediglich den Fischereierlaubnisschein Prüfungsfragen VI – Gesetzeskunde 67