Welche Aussage zu gewerblich unterhaltenen geschlossenen Gewässern (Angelteichen) ist zutreffend?
der Betreiber darf den Fischfang nur Personen mit gültigem Fischereischein gestatten
damit keine Fische zurückgesetzt werden müssen, dürfen die Betreiber solche Angelteiche nur mit fangfähigen Fischen besetzen
wer fischt braucht keinen Fischereischein, wenn der Betreiber die ordnungsgemäße Fischerei durch geeignete Aufsichtspersonen gewährleistet