Welchen Personen kann in Schleswig-Holstein ein Fischereischein erteilt werden?
Personen, die ihre alleinige oder ihre Hauptwohnung in Schleswig-Holstein oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben
ausschließlich Personen, die ihre alleinige oder ihre Hauptwohnung in Schleswig-Holstein haben
Personen, denen mindestens fünfmal in Schleswig-Holstein ein Urlauberfischereischein erteilt wurde