Welche Besonderheit hat der Jugendfischereischein gegenüber einem vollgültigen Fischereischein?
Er gilt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Er berechtigt zur Ausübung des Fischfanges nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Er berechtigt nicht zum Fischfang mit der Handangel.