Was gehört alles zu den „Fischen“ im Sinne des Sächsischen Fischereigesetzes?
Fische, deren Laich, Neunaugen und deren Larven, Zehnfußkrebse und Muscheln
Fische, deren Laich und alle aquatisch lebenden Amphibien und deren Larven
Fische und Fischnährtiere