Welche Personen benötigen beim Fischfang keinen Fischereischein?
Personen, die vom Ufer der Küstengewässer aus den freien Fischfang mit der Handangel ausüben
Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben unter der Aufsicht eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben unter der Aufsicht eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins