Wodurch wird ein Fischereischein in Schleswig-Holstein erst gültig?
ein Fischereischein ist nach Ausgabe durch die Behörde auf Lebenszeit gültig
durch den Nachweis, die Fischereiabgabe für das laufende Jahr bezahlt zu haben
durch das mitgeführte Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung